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Sind Straßenblockaden Nötigung?: Gericht prüft

Karlsruhe (dpa/lsw) – Das Oberlandesgericht (OLG) in Karlsruhe beschäftigt sich seit Dienstag erstmals mit der Frage, ob Straßenblockaden von Klimaaktivisten als Nötigung zu werten sind. Das Freiburger Amtsgericht hatte dies verneint und im November 2022 einen 32-Jährigen von diesem Vorwurf freigesprochen. Das wollte die Staatsanwaltschaft nicht hinnehmen und legte Revision beim OLG ein. Dort betonte der Generalstaatsanwalt zum Auftakt der Verhandlung, es sei bei den Blockaden alleine um mediale Aufmerksamkeit gegangen. Damit sei der Tatbestand der Verwerflichkeit erfüllt.

Die Vorinstanz hatte das nicht so gesehen. Verwerflich wären die Blockaden erst dann gewesen, wenn der Mann andere Verkehrsteilnehmer gefährdet hätte, so die Richter seinerzeit. Gegen diese rechtliche Bewertung richtet sich die Revision. Eine Beweisaufnahme findet vor dem OLG nicht mehr statt, lediglich Rechtsfehler werden geprüft. Ein Urteil könnte noch am Dienstag fallen.

In Baden-Württemberg ist erstmals ein OLG mit einem solchen Fall befasst. Bundesweit ist es aber nicht das erste Mal, dass ein hohes Gericht eines Bundeslandes dazu urteilt. So hatte erst vor einer Woche das Kammergericht in Berlin eine Verurteilung wegen Nötigung nach einer Straßenblockade bestätigt. In einem ähnlichen Fall hatte im vergangenen Jahr auch das Bayerische Oberste Landesgericht entschieden und einen Heranwachsenden nach einer Straßenblockade wegen strafbarer Nötigung verurteilt.

Klimaschützer protestierten vor der Verhandlung in Karlsruhe mit einer Mahnwache und Plakaten wie «Protest muss stören dürfen» und «Klimaschutz ist nicht verwerflich». Der Einlass von Presse und Publikum wurde streng kontrolliert und die Besucher der Verhandlung waren aufwendig durchsucht worden. Die Verhandlung begann deshalb mit erheblicher Verspätung.

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