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Steuer auf To-go-Verpackungen – Debatte erreicht Sachsen

Dresden/Leipzig/Chemnitz (dpa/sn) – Müssen Kunden bald 50 Cent extra für Einweg-Kaffeebecher und Essensboxen zahlen? In Imbissen und Fastfood-Läden könnte für nicht wiederverwendbare Verpackungen eine zusätzliche Abgabe anfallen. Ob Kommunen in Sachsen diese Verpackungssteuer tatsächlich einführen, um Einwegmüll zu reduzieren, ist jedoch noch ungewiss.

Dresden winkt ab – Leipzig und Chemnitz prüfen

In Dresden ist eine solche Steuer derzeit nicht geplant. «Der Grund dafür ist die zu geringe Ausfinanzierung von Bund und Land übertragener Pflichtaufgaben», teilte die Stadt auf Anfrage mit. Eine Verpackungssteuer würde zusätzlichen Verwaltungsaufwand und mehr Personal erfordern – eine Belastung, die sich die Landeshauptstadt angesichts der allgemeinen Sparzwänge nicht leisten kann.

Auch Leipzig sowie in Chemnitz nehmen das Thema in den Blick und wollen derartige Überlegungen nun prüfen. 

Wachsende Zustimmung in deutschen Städten

Hintergrund ist eine Verpackungssteuer, die seit Anfang 2022 in Tübingen gilt. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte kürzlich entschieden, dass die Erhebung einer lokalen Steuer auf Einwegverpackungen für Speisen und Getränke rechtmäßig ist. Eine Verfassungsbeschwerde wurde zurückgewiesen.

Bundesweit zeigen sich viele Städte offen für eine Steuer auf To-go-Einwegverpackungen. In Umfragen der Deutschen Umwelthilfe in den Jahren 2023 und 2024 signalisierten insgesamt 120 Städte Interesse an einer solchen Maßnahme.

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