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Grünheide (dpa) – Ein Gerichtsentscheid zugunsten des Protestcamps gegen US-Autobauer Tesla in Grünheide bei Berlin sorgt für Widerspruch bei der Brandenburger Polizei. Sie hat dagegen Beschwerde eingelegt, wie Innenminister Michael Stübgen (CDU) am Mittwoch mitteilte. Die Waldbesetzer sehen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts indes als Teilerfolg und richten sich auf eine lange Besetzung ein. 

Polizei geht mit Beschwerde gegen Gerichtsentscheid vor

Die Aufgabe der Versammlungsbehörde sei es, die Versammlungsfreiheit zu schützen, aber auch zu gewährleisten, dass niemand in Gefahr gebracht werde, sagte Stübgen. Die Polizei habe deshalb am Dienstag vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Potsdam Beschwerde eingelegt. Umweltministerium, Bauamt und Forstbehörde müssten nun im Detail mögliche Gefahren begründen. Das Gericht bestätigte am Mittwoch den Eingang der Beschwerde. 

Zuvor hatte das Verwaltungsgericht einem Eilantrag der Waldbesetzer gegen verhängte Auflagen stattgegeben. Damit darf das Protestcamp im Landeswald nahe Tesla mit mehreren Baumhäusern zunächst bleiben. 

Waldbesetzer wollen weitere Baumhäuser bauen

Die Waldbesetzer richten sich inzwischen auf einen langen Verbleib ein. «Auch wenn uns durch neue Auflagen der Protest unmöglich gemacht werden sollte, werden wir uns über den 20. Mai hinaus Tesla in den Weg stellen und hier bleiben», sagte ein Sprecher der Initiative «Tesla stoppen». Bis zu dem Datum ist das Protestcamp noch bei der Polizei angemeldet. Geplant sei unter anderem der Bau weiterer Baumhäuser. Das Camp sei für Bürgerinitiativen und Umweltschützer ein Anlaufpunkt des Protests gegen die Erweiterungspläne von Tesla geworden, sagte der Sprecher. «Wir stehen hier genau an der richtigen Stelle, um zu verhindern, dass die Interessen des Tesla-Konzerns einfach so durchgedrückt werden.»

Seit Ende Februar protestieren Umweltaktivisten im Landeswald nahe der Tesla-Fabrik in Grünheide bei Berlin gegen eine geplante Erweiterung des Werksgeländes, für die auch Wald gerodet werden müsste. 

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