Wiesbaden (dpa/lhe) – Die hessische Tierschutzbeauftragte Madeleine Martin weist darauf hin, dass das Management invasiver Arten nicht immer heiße, sie zu töten. «Natürlich kann eine Bejagung erkrankter Tiere im Seuchenfall dem Tierschutz dienen, aber allein um den Bestand zu verringern, ist sie nicht zielführend», sagte sie in Wiesbaden laut Mitteilung anlässlich des 90. Jahrestags der Aussetzung zweier Waschbärpaare am Edersee in Nordhessen am 12. April 1934. Sie gilt als das für die Verbreitung des ursprünglich aus Nordamerika stammenden Raubtiers in Europa wichtigste Ereignis. Zudem flohen 1945 nach einem Bombentreffer im Zweiten Weltkrieg auf eine Pelztierfarm bei Strausberg in Brandenburg einige Tiere. Ohne natürliche Feinde konnten sie sich seither nahezu ungehindert verbreiten. Seit 2016 werden sie auf der sogenannten Unionsliste geführt, die invasive Arten in der EU enthält.
«Hätten 70 Jahre Jagdausübung auf Waschbären zu einer effektiven Verringerung des Bestandes beigetragen, müssten wir heutzutage doch kaum mehr darüber reden», erläuterte Martin. Populationsökologisch sei klar, dass Bejagung oder Fang mit dem Ziel, die Populationsdichte zu reduzieren, zumeist ohne Erfolg blieben. «Waschbären können Populationsverluste durch eine vermehrte Fortpflanzungsrate ausgleichen und neue Tiere rücken bei einer «Entnahme» aus den umliegenden Gebieten in dann unbesetzten Lebensraum nach.»
Auch wenn viele Menschen es glaubten: Töten sei nach der EU-Verordnung nicht die einzige «allein selig machende» Maßnahme, so Martin. Es werde unterschieden, ob ein Tier in der Region schon heimisch geworden sei, oder erst wenige Exemplare eingewandert seien. «Je vielseitiger und strukturierter die Natur, umso geringere Auswirkungen hat der Waschbär auf andere Arten.» Laut Martin sollte vielmehr der Schutz der Lebensräume im Vordergrund stehen und nicht eine Bejagung des Waschbären die Konsequenz sein.
«Beim Management von Wildtieren sollten wir moderne, wissenschaftlich basierte, zeitgemäße Ansätze verfolgen, die dann auch hinsichtlich ihrer Wirksamkeit bewertet werden können. Das Staatsziel Tierschutz schließt auch jagdbare Wildtiere und invasive Arten mit ein», betonte sie.