Ulm (dpa/lsw) – Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Tübinger Verpackungssteuer fordert die Ulmer Grünen-Fraktion eine Umsetzung auch für ihre Stadt. In einem Schreiben an Oberbürgermeister Martin Ansbacher (SPD) pocht sie darauf, die Gestaltung einer Steuer für Einwegverpackungen in der Gastronomie in Ulm zu entwickeln und diese Steuer einzuführen.
Das Verursacherprinzip
Die Grünen-Fraktion verweist zugleich auf ihren Antrag vom Juni 2023. Die Gründe damals wie heute: Vermeidung des Müllaufkommens im öffentlichen Raum, Anreiz für die Nutzung von Mehrwegsystemen sowie Kostenübertragung für die Müllentsorgung auf die Verursacher.
Nach dem Urteil soll gehandelt werden
In der damaligen Antwort sei eine Prüfung zugesichert worden, wenn eine Urteilsbegründung und praktische Erfahrungen zur Umsetzung in Tübingen vorliegen. «Das Gerichtsurteil liegt nun vor, und die Erfahrungen aus Tübingen sollten ebenfalls verfügbar sein», so die Fraktion.
Karlsruhe sprach ein Machtwort
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat vor wenigen Tagen entschieden, dass die Stadt Tübingen auf Einwegverpackungen für Essen und Getränke eine Verpackungssteuer erheben darf. Es wies eine Verfassungsbeschwerde zurück.