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Umwelthilfe geht gerichtlich gegen Schadstoffe der PCK vor

Schwedt (dpa/bb) – Die Deutsche Umwelthilfe geht juristisch gegen eine Ausnahmegenehmigung für einen teils erhöhten Schadstoff-Ausstoß der Ölraffinerie PCK in Schwedt vor. Die Organisation teilte mit, sie habe einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht in Frankfurt (Oder) gestellt. Dieser ist laut eines Gerichtssprechers auch eingegangen, zuständig ist allerdings das Verwaltungsgericht in Potsdam. 

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) will mit dem Eilantrag eine aufschiebende Wirkung für die Ausnahmegenehmigung des Landesamtes für Umwelt für Schwefeldioxid-Emissionen erreichen. Dann müsste die PCK ihren Betrieb drosseln, um den geltenden Grenzwert einhalten zu können, teilte die Umweltorganisation mit. Sie legte auch Widerspruch beim Landesumweltamt ein. 

Umwelthilfe: Investition in Entschwefelungsanlage nötig

Ihr Argument: Das Raffinerie-Unternehmen im Nordosten Brandenburgs hätte in eine wirksame Entschwefelungsanlage investieren müssen. Zudem hätte die Genehmigung nur in einem Verfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung und grenzüberschreitender Öffentlichkeitsbeteiligung erteilt werden dürfen. 

Die PCK hatte vor Wochen auf ihrer Internetseite mitgeteilt, die Schwefelgewinnungsanlagen der Raffinerie würden angepasst. Das Projekt sei «in der Umsetzungsphase». 

Bei dem Streit geht es um veränderte Schwefeldioxid-Emissionen. Ohne die Ausnahmezulassung gebe es ein hohes Risiko für die Überlebensfähigkeit oder Konkurrenzfähigkeit des Raffinerie-Standortes, hieß in der Ende April veröffentlichten Genehmigung des Landesumweltamtes. Die Zulassung gilt bis Ende 2027. 

Grund sind laut Unternehmen etwa 20 verschiedene Rohöl-Sorten, die seit dem Importstopp für russisches Öl als Folge des Ukraine-Kriegs verarbeitet werden. Der neue Rohöl-Mix hat demnach einen ungünstigeren Schwefelgehalt. Vor dem Ölembargo floss allein russisches Öl zur PCK. 

Jahresausstoß an Schwefeldioxid soll sich nicht erhöhen

Die PCK beantragte eine Ausnahmezulassung vom festgelegten Emissionsgrenzwert für Schwefeldioxid (SO2) als Tagesmittelwert. In Einzelfällen – also an einzelnen Tagen – ist nun ein Ausstoß bis maximal 1.000 Milligramm je Kubikmeter Luft möglich. Der tatsächliche Jahresausstoß soll sich nicht erhöhen: Wenn an einzelnen Tagen höhere Konzentrationswerte zulässig sind, muss die Anlage an anderen Tagen mit geringeren Werten gefahren werden.

Schwefeldioxid – das zur Luftverschmutzung beiträgt – entsteht überwiegend bei Verbrennungsvorgängen durch Oxidation des im Brennstoff enthaltenen Schwefels.

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