Close

Umwelthilfe verklagt Land wegen Pestiziden im Weinbau

Berlin/Mainz (dpa/lrs) – Wegen Ausnahmegenehmigungen für Pestizide im Weinbau verklagt die Deutsche Umwelthilfe (DUH) das Land Rheinland-Pfalz. Ziel der Klage sei der Erhalt des streng geschützten und vom Aussterben bedrohten Mosel-Apollofalter, teilte die DUH mit. Das Weinbauministerium bestätigte den Eingang der Klage. 

«Aus Sicht der Kläger ist das Versprühen von Pestiziden für den dramatischen Rückgang der stark gefährdeten Schmetterlingsart und anderer Insekten verantwortlich», teilte die DUH mit. Konkret geht es um Ausnahmegenehmigungen für sogenannte Hubschrauberspritzungen. Diese sind in Rheinland-Pfalz grundsätzlich verboten – es gibt jedoch Ausnahmen, etwa für den Steillagenweinbau.

«Es ist ein absoluter Skandal, dass die rheinland-pfälzischen Behörden Jahr für Jahr Ausnahmegenehmigungen für eine seit 2011 verbotene Methode der Pestizidausbringung erteilen – trotz der Gefahr der Ausrottung einer streng geschützten Art», sagte Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH, laut Mitteilung. «Darin liegt aus unserer Sicht ein drastischer Verstoß gegen Umweltschutzvorgaben.»

Weinbau wichtig für Lebensraum

Das rheinland-pfälzische Weinbauministerium teilte auf Anfrage mit, der Erhalt des Mosel-Apollofalters sei nur in Verbindung mit dem Erhalt geeigneter Lebensräume möglich. Dazu zähle vor allem der Weinbau in Steil- und Steilslagen. «Rheinland-Pfalz steht für den Erhalt des Moselapollo sowie für den Erhalt des Steillagenweinbaus», hieß es. «Beides bedingt sich gegenseitig.»

Laut Nabu nutzt der Apollofalter an der Mosel neben felsigen Südhängen auch alte Weinbergsmauern als Lebensraum. «Ohne die Bewirtschaftung der Weinberge käme es zu großräumigen Verbuschungen, womit auch dem Moselapollo sein Habitat genommen würde», schrieb das Ministerium.

Zurzeit werde die Klageschrift geprüft. «Die Anwendung von Fungiziden aus der Luft im Steillagenweinbau zum Schutz der Weinberge vor Pilzkrankheiten ist generell nur im Rahmen einer Ausnahmegenehmigung in definierten Flächen möglich», hieß es vom Ministerium. «Diese muss jährlich neu beantragt und genehmigt werden.» Wie oft solche Ausnahmegenehmigungen erteilt werden, teilte es nicht mit.

Mehr insights

Skip to content