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Düsseldorf (dpa/lnw) – Der nordrhein-westfälische Landtag hat gegen einen Klima-Aktivisten nach dessen Kartoffelbrei-Attacke im Parlament ein Hausverbot verhängen dürfen. Das hat das Verwaltungsgericht in Düsseldorf entschieden und die dagegen gerichtete Klage des 58-Jährigen abgewiesen, wie ein Gerichtssprecher auf Anfrage mitteilte.

Die Klage sei nicht nur formell unzulässig, weil zu spät eingereicht, befand das Gericht. Sie sei auch inhaltlich unbegründet. Das zeitlich befristete Hausverbot sei keine Strafe, sondern eine zulässige Präventionsmaßnahme, um künftige Störungen des Dienstbetriebs zu verhindern (Az. 21 K 2456/23).

Das Hausverbot war von der Düsseldorfer Landtagsverwaltung im Februar 2023 ausgesprochen worden, nachdem der Aktivist einen Monat zuvor Kartoffelbrei in den Landtag geschmuggelt und damit im Foyer das dort ausgestellte und preisgekrönte Pressefoto «Der Beter mit dem Bagger» beschmiert hatte.

Die Landtagsverwaltung hatte den 58-Jährigen daraufhin wegen Sachbeschädigung angezeigt und ein zweijähriges Hausverbot verhängt. «Das ist ein sehr moderates Hausverbot, mit zahlreichen Ausnahmen, dass sie in ihrer politischen Arbeit nicht behindert», hatte der Richter in der mündlichen Verhandlung gesagt. Denn der Aktivist darf den NRW-Landtag weiterhin besuchen – allerdings nicht spontan, sondern nur auf Einladung und nach Voranmeldung.

Das damals beschmierte Foto zeigt den Klima-Aktivisten selbst – kniend an der Abbruchkante eines Braunkohle-Tagebaus vor einem riesigen Braunkohlebagger. Seine Kartoffelbrei-Aktion sei «keine Sachbeschädigung, sondern eine Kunstaktion» gewesen, hatte er argumentiert. Der Brei habe sich abwischen lassen. Im Strafprozess war der Aktivist Ende November freigesprochen worden. Der Amtsrichter hatte trotz eingehender Begutachtung keinen Schaden am Bild feststellen können.

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