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Urteil untersagt Lufthansa bestimmte CO2-Aussagen in Werbung

Köln/Frankfurt (dpa) – In ihrer Werbung für Flugreisen darf die Lufthansa laut einem Urteil des Landgerichts Köln bestimmte Aussagen im Zusammenhang mit CO2-Ausgleich oder -Reduktion nicht mehr verwenden. Geklagt hatte die Deutsche Umwelthilfe (DUH). Der Klage eines Verbraucherverbandes gegen ein großes deutsches Luftfahrtunternehmen sei vollumfänglich stattgegeben worden, teilte das Landgericht mit. Die Namen von Klägerin und Beklagter nannte das Gericht nicht ausdrücklich. Das Urteil (Az. 84 O 29/24 vom 21. März 2025) ist nicht rechtskräftig.

Den Angaben des Gerichts zufolge darf das Unternehmen nicht mehr mit der Aussage werben «CO2 -Emissionen ausgleichen durch einen Beitrag zu Klimaschutzprojekten», wenn folgende Erläuterung zu den verwendeten Klimaschutzprojekten gegeben wird: «Alle Projekte sorgen dafür, dass langfristig entweder CO2 -Emissionen eingespart oder aus der Atmosphäre gebunden werden». In einem bestimmten Zusammenhang wurde außerdem die Verwendung des Satzes «Mit unseren Angeboten zum nachhaltigeren Fliegen können Sie Ihre flugbezogenen CO2-Emissionen direkt während der Buchung durch den Einsatz nachhaltiger Flugkraftstoffe (SAF) reduzieren.» untersagt.

Lufthansa will Urteil prüfen

Ein Sprecher der Deutschen Lufthansa teilte auf Anfrage mit: «Lufthansa ist das Urteil bekannt. Wir prüfen dieses sorgfältig.»

Die Deutsche Umwelthilfe sprach von einem «wichtigen Sieg gegen irreführende Werbung» der Lufthansa. Das Gericht sei der Argumentation der DUH gefolgt, wonach das Ausgleichs- und Reduktionsversprechen des Unternehmens unhaltbar sei. «Das Gericht bestätigt unsere Kritik und geht darauf ein, wie eine der weltweit größten Airlines systematisch die Kundinnen und Kunden täuscht und eine Klimaneutralität von Flugreisen gegen zusätzliche Gebühren vorgaukelt», sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch laut Mitteilung.

DUH: Lufthansa verkauft gutes Gewissen gegen «Ablasszahlung»

«Flugreisen sind mit am gravierendsten, was die Belastung des Klimas angeht. Gegen Ablasszahlungen ein gutes Gewissen zu verkaufen, ist daher besonders verwerflich», so Resch weiter. Für Flugreisende entstehe der Eindruck, sie würden klimaneutral fliegen auf der Basis völlig unzureichender Kompensations- und Reduktionsmaßnahmen. 

Der Verbraucher werde im Unklaren darüber gelassen, wie eine Kompensation in welchem Umfang bezogen auf seinen konkret gebuchten oder zu buchenden Flug vorgenommen werden solle, zitiert die DUH aus der Urteilsbegründung der Kammer. Unklarheit bestehe ebenso über die Bemessung der CO2-Emissionen der Flugbuchung sowie deren Anteil an der Klimaschädlichkeit. «Dadurch wird nach Auffassung der Kammer dem Verbraucher suggeriert, er könne mit seiner Geldzahlung seinen Flug im Wesentlichen klimaneutral gestalten, was unstreitig nicht stimmt.»

Der Firmen-Sprecher betonte: «Lufthansa verfolgt fortlaufend Projekte und Maßnahmen mit dem Ziel, die Umweltauswirkungen des Fliegens zu reduzieren und benötigte Ressourcen stets so effizient wie möglich einzusetzen.»

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