Berlin (dpa/bb) – Der Berliner Verfassungsgerichtshof verhandelt am 2. April über die Zulässigkeit eines Volksbegehrens für eine weitgehend autofreie Innenstadt. Das teilte das höchste Gericht des Landes mit. Eine Bürgerinitiative hatte 2021 genügend Unterschriften gesammelt, um ein solches Volksbegehren zu starten. Der Senat lehnte den Gesetzentwurf der Initiative aber 2022 ab.
Nach Einschätzung der Innenverwaltung verstößt er gegen das Grundgesetz, weil er mit unverhältnismäßigen Eingriffen in die allgemeine Handlungsfreiheit verbunden sei. Deshalb legt die Innenverwaltung den Gesetzentwurf dem Landesverfassungsgerichtshof zur Prüfung vor, diese steht nun an.
Ein Volksbegehren ist ein wichtiges Instrument direkter Demokratie. Im vorliegenden Fall will die Initiative über einen Gesetzentwurf abstimmen lassen.
Ein Volksbegehren ist erfolgreich, wenn sich mindestens sieben Prozent der Wahlberechtigten zum Abgeordnetenhaus – rund 170.000 Menschen – innerhalb einer Frist von vier Monaten in Unterschriftenlisten eintragen und das Anliegen damit unterstützen. Gelingt das, würde sich ein Volksentscheid anschließen, der abläuft wie bei einer Wahl. Verläuft auch dieser erfolgreich, wäre das Gesetz beschlossen.