Berlin (dpa/bb) – Der Berliner Verfassungsgerichtshof verhandelt heute (ab 10.30 Uhr) über Pläne einer Bürgerinitiative, einen Volksentscheid über eine autofreie Innenstadt durchzuführen. Der Senat hält das in einem Gesetzentwurf formulierte Ziel für verfassungsrechtlich bedenklich. Er hatte daher das höchste Gericht Berlins bereits 2022 um eine Prüfung gebeten, ob ein solcher Volksentscheid überhaupt zulässig wäre. Ein Urteil ist nach der mündlichen Verhandlung noch nicht zu erwarten, das wollen die Verfassungsrichter dann zu einem späteren Zeitpunkt fällen.
Die Initiative «Volksentscheid Berlin autofrei» will nach einer Übergangszeit von vier Jahren fast alle Straßen innerhalb des Berliner S-Bahn-Rings mit Ausnahme der Bundesstraßen zu «autoreduzierten Straßen» erklären. Dort dürften dann nur noch Fuß- und Radverkehr, Busse und Straßenbahnen unterwegs sein.
Ausnahmen von dem faktischen Autoverbot soll es für behinderte Menschen, Polizei, Rettungsdienst, Feuerwehr, Müllabfuhr, Taxen sowie Wirtschafts- und Lieferverkehr geben. Private Autofahrten sollen pro Person bis zu zwölfmal im Jahr etwa zum Transport sperriger Güter möglich sein.
50.000 Unterschriften für das Anliegen
Bereits im Sommer 2021 sammelte die Initiative mehr als 50.000 Unterschriften für die Einleitung eines entsprechenden Volksbegehrens zur Verkehrswende. Nötig waren in dieser ersten Phase des Volksbegehrens 20.000 gültige Stimmen. Doch zum nächsten Sammelschritt kam es nicht: Der Senat schaltete das Verfassungsgericht ein.