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Verkaufsstopp ostdeutscher Agrarflächen besiegelt

Berlin (dpa) – Die ostdeutschen Acker- und Waldflächen im Besitz des Bundes sollen bis auf wenige Ausnahmen künftig nur noch verpachtet und nicht mehr verkauft werden. Eine entsprechende Vereinbarung traf die Bundesregierung am Donnerstag mit den ostdeutschen Ländern – trotz Protesten von Bauernverbänden gegen den Verkaufsstopp. «Der Ausverkauf kostbarer Ackerflächen hat endgültig ein Ende», sagte Agrarminister Cem Özdemir in Berlin.

Die Neuregelung für damals noch etwa 91.000 Hektar im Besitz der bundeseigenen Bodenverwertungs- und Verwaltungsgesellschaft BVVG wurde schon im Koalitionsvertrag von 2021 angekündigt und seit 2022 vorbereitet. Seit der deutschen Vereinigung waren Wald und Äcker aus dem früheren DDR-Staatsbesitz nach und nach privatisiert worden. Jetzt regelten Bund und Länder in sogenannten Flächenmanagementgrundsätzen die Einzelheiten zum weitgehenden Verkaufsstopp.

Bei der anvisierten Verpachtung sollen nachhaltige Betriebe Vorrang haben – nach Özdemirs Angaben ökologisch wirtschaftende Bauernhöfe und konventionelle Betriebe, die bestimmte Nachhaltigkeitskriterien erfüllen. «Wir legen dabei ein Hauptaugenmerk auf Nachhaltigkeit und Nachwuchsförderung», erklärte der Grünen-Politiker. «Wer zur Biodiversität beiträgt, das Klima schützt oder Tiere besser hält, profitiert bei der Vergabe von Flächen. So fördern wir eine nachhaltige und damit zukunftsfeste Landwirtschaft.» Junglandwirte hätten besondere Vorteile von den neuen Grundsätzen, meinte Özdemir.

Ostdeutsche Bauernverbände hatten kürzlich gegen die Neuerungen protestiert. Der Verkaufsstopp solle aufgehoben werden, forderten sie. Stattdessen sollte die Privatisierung fortgesetzt und die Flächenverwaltung durch den Bund beendet werden. Auch gegen die Nachhaltigkeitskriterien bei der Verpachtung wehrten sich die Verbände. Die Überführung von Flächen ins Nationale Naturerbe lehnen sie ebenfalls ab. Dafür sah die Ampel 17.500 Hektar aus dem Bestand vor.

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