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Waldgesetz kann in Kraft treten – Bedenken bleiben

Erfurt (dpa/th) – Trotz rechtlicher Bedenken hat Landtagspräsidentin Birgit Pommer die von CDU, AfD, FDP und Fraktionslosen beschlossene Änderung des Waldgesetzes ausgefertigt. Damit kann es nach seiner Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt in Kraft treten, wie der Landtag am Mittwoch mitteilte. Zuvor hatte die «Thüringer Allgemeine» berichtet. Vorangegangen sei eine sorgfältige Prüfung durch den Wissenschaftlichen Dienst. «Zu dieser Prüfung bin ich verfassungsrechtlich verpflichtet», teilte Pommer mit.

Die Gesetzesänderung geht auf eine Initiative der parlamentarischen Gruppe der FDP zurück und wurde von der Opposition mit Hilfe von AfD-Stimmen verabschiedet – gegen den Willen der rot-rot-grünen Regierungskoalition. Die Gesetzesänderung zielt darauf ab, den Bau von Windenergieanlagen in Thüringens Wäldern stark zu erschweren. Ein generelles Verbot von Windrädern, das bis 2022 galt, war vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe als verfassungswidrig gekippt worden.

Angesichts der Rechtsprechung hatte Rot-Rot-Grün rechtliche Bedenken gegen die angestrebte Gesetzesänderung angemeldet. Pommer monierte, dass der Landtag das Waldgesetz verabschiedete, ohne das Ergebnis einer rechtlichen Prüfung abzuwarten. «Der dringende Rat, das Gesetz mit dem Gutachten noch einmal in den Ausschüssen zu beraten, wurde ignoriert. Die verfassungsrechtlichen Bedenken zu dem Gesetz blieben aber», so Pommer.

Den Angaben zufolge soll das Gesetz im nächsten Gesetz- und Verordnungsblatt am 22. Februar 2024 verkündet werden.

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