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Wasserentnahme in Sachsen-Anhalt teils eingeschränkt

Halle (dpa/sa) – Wegen anhaltender Trockenheit haben mehrere Regionen in Sachsen-Anhalt die Entnahme von Wasser aus Flüssen, Seen und Brunnen eingeschränkt. Andere Kreise prüfen ähnliche Schritte oder rufen zur Zurückhaltung auf. Das ergab eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur unter Landkreisen und kreisfreien Städten.

In Dessau-Roßlau, dem Altmarkkreis Salzwedel, dem Jerichower Land, Mansfeld-Südharz und bald auch im Landkreis Stendal gelten oder greifen demnächst konkrete Verbote.

Gießkanne statt Pumpe: Neue Regeln im Detail

In Dessau-Roßlau tritt am Dienstag (1. Juli) eine Allgemeinverfügung in Kraft: Zwischen 10.00 und 18.00 Uhr ist die Wasserentnahme aus Oberflächengewässern und Brunnen – auch mit Genehmigung – untersagt. Nur das Schöpfen mit der Gießkanne bleibt erlaubt. Die Regelung gilt bis Ende September.

Der Altmarkkreis Salzwedel untersagt bereits seit vorigen Montag die Entnahme aus Gewässern und Grundwasser. Das Verbot gilt zunächst bis Ende September.

Im Jerichower Land ist die Entnahme aus oberirdischen Gewässern seit vergangenem Mittwoch verboten. Auch Grund- und Trinkwasser dürfen zur Bewässerung zwischen 10.00 und 19.00 Uhr nicht genutzt werden – ausgenommen Gartenbaubetriebe mit Tröpfchenbewässerung.

Von Entwürfen zu Erlassen

Im Landkreis Mansfeld-Südharz gilt seit Freitag ein Verbot für Pumpentnahmen aus Flüssen und Seen. Zudem ist zwischen 8.00 und 18.00 Uhr die Bewässerung von Gärten und Sportanlagen untersagt.

Im Landkreis Stendal ist eine neue Allgemeinverfügung in Vorbereitung. Sie soll sich an früheren Verboten orientieren und sowohl Oberflächenwasserentnahmen als auch die Nutzung von Brunnen zeitlich beschränken.

In den Landkreisen Anhalt-Bitterfeld, Börde und Saalekreis laufen derzeit Prüfungen oder es werden weitere Schritte vorbereitet. Eine Entscheidung über mögliche Verbote soll in den kommenden Tagen getroffen werden. In Anhalt-Bitterfeld ist eine Allgemeinverfügung in Arbeit. Der Saalekreis verweist auf die trockene Witterung und geringe Niederschläge – derzeit werde noch geprüft, ob eine Allgemeinverfügung erlassen werden muss. 

Appelle an die Vernunft

Mehrere Regionen setzen auf freiwillige Zurückhaltung. In Magdeburg etwa ist kein Verbot geplant. Dennoch solle Wasser zum Gießen möglichst nur in den Abend- oder Nachtstunden genutzt werden.

Auch Halle, der Salzlandkreis, der Burgenlandkreis und der Landkreis Harz verzichten bisher auf Beschränkungen. Stattdessen werben sie für einen sparsamen Umgang mit Wasser. Im Harz wird etwa empfohlen, Pools nur einmal pro Saison zu befüllen und in den kühlen Tageszeiten zu bewässern. Die Wasserstände liegen dort zum Teil bereits unter den mittleren Niedrigwerten.

Einheitliche Linie gesucht

Der Landkreis Wittenberg geht bewusst einen anderen Weg und verzichtet auf eine Allgemeinverfügung. Man setze auf Informationsangebote und den gesunden Menschenverstand, heißt es aus der Verwaltung.

Die unteren Wasserbehörden stimmen sich nach Angaben des Landkreises Stendal derzeit landesweit ab, um möglichst einheitliche Regelungen zu schaffen.