Frankfurt/Wiesbaden (dpa/lhe) – Die vielen Gewitter im Juli haben häufigen spätabendlichen Fluglärm im Rhein-Main-Gebiet verursacht. Nach einer Aufstellung des hessischen Wirtschafts- und Verkehrsministeriums gab es in dem Monat 125 Starts und 125 Landungen nach Beginn der Nachtflugbeschränkungen um 23 Uhr. Auch im Juli des Vorjahres waren die Zahlen mit 138 verspäteten Starts und 132 verspäteten Landungen hoch.
Am Frankfurter Flughafen dürfen Maschinen ausnahmsweise zwischen 23 Uhr und Mitternacht landen, wenn etwa schlechtes Wetter die Verzögerung verursachte. Verspätete Starts sind aus diesem Grund ebenfalls bis Mitternacht möglich, dafür ist jedoch eine gesonderte Genehmigung erforderlich, die das Wirtschafts- und Verkehrsministerium in Wiesbaden erteilt.
Allein für den 2. Juli 2025 zählt das Ministerium 33 wetterbedingte verspätete Starts und 4 verspätete Landungen auf. Am 20. Juli waren es demnach 27 verspätete Starts und 17 verspätete Landungen und am 27. Juli 25 verspätete Starts und 10 verspätete Landungen.
Anwohner können nicht schlafen
Das Bündnis der Bürgerinitiativen gegen den Ausbau des Flughafens kritisiert die hohen Zahlen und fordert, das Ministerium müsse die geltenden Vorschriften konsequent anwenden. Jeder verspätete Start oder verspätete Landung koste Anwohnerinnen und Anwohnern Schlaf – mit entsprechenden negativen Folgen für deren Gesundheit.
Streitpunkt ist, ob alle Verspätungen wirklich wetterbedingt sind. Das Bündnis kritisiert, viele Verspätungen lägen tatsächlich im Einflussbereich der Fluggesellschaften: Sie folgten etwa aus der Verschiebung von Starts nach hinten, um auf letzte Anschlusspassagiere zu warten. «Wir brauchen erheblich höhere Entgeltzuschläge für die Nacht, um einen Anreiz zur Verlagerung von Nachtflügen zwischen 22 und 6 Uhr in den Tag zu geben», fordert ein Sprecher des Bündnisses.
Schleife fliegen wegen 18 Sekunden
Ein Einzelfall hatte in den vergangenen Tagen für besondere Aufmerksamkeit gesorgt: Ein Flugzeug aus Tokio kam am 3. Juli wegen Rückenwinds 18 Sekunden vor 5 Uhr in Frankfurt an und durfte wegen der nächtlichen Flugbeschränkungen zunächst nicht landen. Die Maschine musste laut Deutscher Flugsicherung (DFS) eine Schleife fliegen.
Das Flugzeug war daher 16 Minuten mehr in der Luft – was zu mehr Lärm und Kerosinverbrauch führte. Es gebe keinen Ermessensspielraum, sagt eine DFS-Sprecherin dazu: «Eine Landefreigabe vor 05:00 Uhr ist nicht zulässig, auch nicht bei minimaler Zeitabweichung.»