Schwerin/Berlin (dpa/mv) – Mecklenburg-Vorpommern will die milliardenschweren Entschädigungszahlungen für das Abregeln von Windrädern und Solarparks bei Netzengpässen bundesweit eindämmen. Dazu hat die rote-rote Landesregierung für die Bundesratssitzung am Freitag eine Gesetzesänderung vorgelegt. «Die Zahlungen für nicht produzierten Strom gehen letztlich über die Netzentgelte zulasten der Verbraucher. Diese Kosten wollen wir verringern und zugleich Anreize schaffen für einen zügigen Netzausbau, eine stärkere regionale Wertschöpfung und die Schaffung von Speichermöglichkeiten», erklärte Wirtschaftsstaatssekretärin Ines Jesse in Schwerin.
Dem Entwurf zufolge soll der Netzanschlussvorrang für Anlagen zur Erzeugung von Ökostrom modifiziert werden. Demnach sollen Betreiber, die neue Windräder und Photovoltaikanlagen in Bereichen mit limitierter Netzkapazität anschließen lassen, für bis zu vier Jahre auf die Ausgleichszahlungen verzichten. Diese Zeit solle dann genutzt werden, die Netze auszubauen, Speicher zu errichten und örtliche Abnehmer für Ökostrom zu gewinnen.
Mehr Akzeptanz für Windräder
«Wenn es noch besser gelingt, in windstarken Regionen wie in Norddeutschland energieintensive Unternehmen anzusiedeln und damit die Wertschöpfung vor Ort zu erhöhen, wird das auch die Akzeptanz für Windräder erhöhen», zeigte sich Jesse überzeugt. «Wenn die Menschen hingegen sehen, dass die Räder selbst bei frischem Wind stillstehen, weil der Strom nicht weitergeleitet wird, dann verstärkt das eher die Widerstände», warnte die SPD-Politikerin.
Nach ihren Angaben konnten im Jahr 2024 bis zu 3,8 Prozent der verfügbaren Leistungen nicht abgerufen werden, weil die Ökostrom-Anlagen abgeregelt werden mussten, was sogenannte Redispatchkosten verursacht. Die vorläufigen Gesamtkosten für dieses Netzengpassmanagement in ganz Deutschland betrugen laut Bundesnetzagentur im vergangenen Jahr rund 2,89 Milliarden Euro. Das Geld zahlen die Netzbetreiber, die die Kosten wiederum auf die Netzentgelte und damit auf die Stromkunden umlegen.
Ausweitung der Windenergiegebiete
Bei ihrem Treffen Ende Mai in Rostock hatten sich die Energieminister der Länder für eine konsequente und verlässliche Fortsetzung der Energiewende ausgesprochen, bei gleichzeitigen Strompreissenkungen.
Laut Gesetz sollen die Flächenländer bis 2027 zwischen 1,1 und 1,8 Prozent ihrer Landesflächen als Windenergiegebiete ausweisen. Bis 2032 soll der Flächenanteil je nach Land auf 1,8 bis 2,2 Prozent erweitert werden. In Mecklenburg-Vorpommern sind es 1,4 und 2,1 Prozent. Allerdings gehen die Planungen wegen fehlender Regelungen in einer Reihe von Regionen in Deutschland nur schleppend voran, darunter auch in Nordwestmecklenburg.
Gegen Wildwuchs bei Windparks
Jesse kündigte daher eine weitere Gesetzesinitiative an. Um den angestrebten zügigen und zugleich geregelten Ausbau der Windenergie-Nutzung nicht zu gefährden, soll in Gebieten ohne rechtsgültige Flächenkulisse eine Steuerung bereits in der Phase laufender Planungsverfahren möglich werden.
Derzeit erfolge die Genehmigung neuer Windräder in solchen Regionen nur nach Bundes-Immissionsschutzgesetz und damit unter Ausklammerung weiterer Regelungen. «Das führt nachvollziehbar zu Unverständnis und Protest in den betroffenen Gemeinden. Wir brauchen aber die Akzeptanz der Menschen für eine erfolgreiche Energiewende», betonte Jesse.