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Zufriedenheit nach Projekt zur Rückgabe von Mehrwegbechern

Wiesbaden/Mainz (dpa) – Ein Pilotprojekt zur einfacheren Rückgabe von Mehrweg-Getränkebechern zur Müllvermeidung in Wiesbaden und Mainz hat sich aus Sicht der Beteiligten als Erfolg erwiesen. Das Besondere war, dass Kunden etwa von Bäckereifilialen ihre Mehrwegkaffeebecher betriebsübergreifend auch in anderen Bistroketten zurückgeben konnten, wie das hessische Umweltministerium erklärte.

Von März bis Mai 2024 boten insgesamt 85 Café- und Bäckereifilialen in den beiden benachbarten Landeshauptstädten Wiesbaden und Mainz verschiedene Mehrwegbecher für Heißgetränke an. Wer den Becher in einem dieser Betriebe zurückgab, bekam einen Euro Pfand zurück. Zusätzlich gab es bei dem Projekt «Mehrweg Modell Stadt» 40 Rückgabesäulen im Freien. Hier wurde über die Nutzung einer App ein Euro Pfand überwiesen. Inzwischen sind diese Automaten wieder abgebaut.

87 Prozent der verteilten Mehrwegbecher wurden laut hessischem Umweltministerium in den Bäckereien und nicht an den Automaten zurückgegeben, 60 Prozent sogar in derselben Filiale. Einer Ministeriumssprecherin zufolge war der Erfolg des Projekts lokal unterschiedlich – vermutlich je nachdem, wie intensiv Bäckermitarbeiterinnen und -mitarbeiter Kunden darauf hingewiesen hatten. Die Automaten hätten sich als weniger erfolgreich erwiesen, womöglich auch weil ihre Standorte nicht jedem bekannt gewesen seien.

Die Wiesbadener Bürgermeisterin Christiane Hinninger erklärte: «Mit diesem Kreislauf-System könnte es uns gelingen, den Verpackungsmüll zu reduzieren, Energie sowie Ressourcen zu schonen und damit den Klimaschutz zu fördern.» Die Mainzer Umweltdezernentin Janina Steinkrüger betonte: «Jeder Wegwerf-Kaffeebecher, der gar nicht erst produziert wird, ist ein Beitrag zum Schutz von Umwelt und Klima.» 

Hinter dem wissenschaftlich begleiteten Pilotprojekt steht die Initiative Reusable To-Go. Restaurants, Bistros und Cafés, die Essen für unterwegs verkaufen, müssen seit Anfang 2023 neben Einweg- auch Mehrwegverpackungen anbieten – sofern sie Einweg-Verpackungen aus Kunststoff nutzen. Bei Getränken aller Art muss es eine Mehrweg-Alternative geben. Ausnahmen gelten für kleinere Geschäfte, die nicht größer als 80 Quadratmeter sind und höchstens fünf Beschäftigte haben.

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