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NRW liberalisiert Nachtruhe-Regelung während der Fußball-EM

Düsseldorf (dpa/lnw) – Fußballfeste sollen während der Europameisterschaft (EM) in Deutschland ausgelassen draußen gefeiert werden dürfen – auch wenn es nachts mal länger laut ist. Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat dazu am Dienstag das Landesgesetz zu Lärmimmissionen befristet geändert.

Normalerweise schützt das Gesetz zwischen 22 Uhr und 6.00 Uhr morgens die Nachtruhe. Die Änderung sieht vor, dass EM-Großveranstaltungen in der Regie der Gemeinden in bis zu neun Nächten bis 1 Uhr des Folgetages ohne Einzelausnahmen erlaubt sind sowie in bis zu weiteren 13 Nächten zwischen 22.00 und 24.00 Uhr. Allerdings muss ein Lärmschutzkonzept sicherstellen, dass in angrenzenden Wohngebieten keine Lärmpegel über 80 Dezibel verursacht werden.

Für andere EM-Veranstaltungen gelten grundsätzlich zwar die allgemeinen Lärmschutzregeln. Die Kommunen können allerdings Ausnahmeregelungen zulassen.

Das gelte ebenso für die Außengastronomie, teilte die Staatskanzlei mit. In der Zeit zwischen 22 und 24 Uhr gilt für sie bereits eine generelle Ausnahme vom allgemeinen Schutz der Nachtruhe. Die umfasse zwar keine Ton- und TV-Übertragungen im Freien. Das könne aber durch kommunale Einzelzulassungen ermöglicht werden.

«Wir wollen, dass dieses tolle Fußballfest in den Stadien und bei den Großevents mit Public Viewing stattfinden kann, aber eben auch in der kleinen Eckkneipe und in dem Biergarten, also da, wo Fußballfans gucken und feiern wollen», unterstrich Umweltminister Oliver Krischer (Grüne). Die Fußball-Europameisterschaft der Männer wird vom 14. Juni bis zum 14. Juli in Deutschland ausgetragen.

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